Besteuerung von Sachzuwendungen - § 37b EStG | BNW Seminare

Besteuerung von Sachzuwendungen – § 37b EStG

Wie sind Zuwendungen an Geschäftspartner und eigene Mitarbeiter*innen zu versteuern?

Mit Kunden Essen gehen, Lieferanten ins Fußballstadion einladen, Mitarbeitenden zum Jubiläum eine goldene Uhr schenken? Können Sie machen – doch wie steht es um die Frage der Besteuerung der Sachzuwendungen?

Dieses Seminar behandelt die Versteuerung von Sachzuwendungen an Kunden, Geschäftspartner sowie an eigene Mitarbeiter*innen. Es differenziert zwischen betrieblich veranlassten Zusatzleistungen und Geschenken. Unter anderem werden die Fragen behandelt, inwieweit und in welcher Höhe Kundenveranstaltungen zu besteuern sind oder wie zwischen einer Betriebsveranstaltung und einer sonstigen betrieblichen Veranstaltung zu unterscheiden ist. Weitere thematische Schwerpunkte bilden die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen und die Pauschalsteuer als Betriebsausgaben. Dabei werden sämtliche Fallstricke und Einzelheiten erörtert.

UND: es werden auch lohnabrechnungsrelevante Kenntnisse zum § 37 b EstG vermittelt. Damit Sie auf die sozialversicherungsrechtlichen Problemfälle vorbereitet sind.

  •   Inhalte

      Rechtliche Grundlagen
      • Pauschalbesteuerung allgemein
      • Auslegung des § 37 b EStG
      • Sachzuwendung im Sinne des § 37 b EStG
      • Sondertatbestände, die die Versteuerung nach § 37 b EStG ausschließen
      • Führt die Sachzuwendung zu steuerlichen Einkünften?
      • Abgrenzung zu anderen Sachzuwendungen / andere Besteuerungsgrundlagen
      Formen und Verfahren der Besteuerung
      • Abgeltungswirkung der Pauschalsteuer
      • Unterrichtung des Zuwendungsempfängers
      • Eintragung in die Lohnsteueranmeldung
      • Einheitliches Pauschalierungswahlrecht
      • Fristen für Wahlrecht
      Beispiele zu folgenden Sachverhalten
      • Aufteilung der Besteuerungsgrundlage nach Steuerinländern /-ausländern
      • Unterscheidung von Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer und fremde
      • Sachzuwendungen an Konzernmitarbeiter
      • Übernahme der Arbeitnehmer-SV-Beiträge durch den Arbeitgeber
      • Prüfung der Pauschalierungsgrenze
      • Zusammenrechnung mehrerer Sachzuwendungen
      • Keine Pauschalversteuerung bei steuerfreien Sachzuwendungen
      • Pauschalierung im Lohnsteuerbereich
      • Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
      • Geschenke an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde
      • Nachträgliche Pauschalierung bei Lohnsteueraußenprüfung
      Steuergestaltungsmöglichkeiten Betriebsausgabenabzug
      • Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer und an fremde Dritte
      • VIP-Logen
      • Geschenke an Geschäftspartner
  •   Nutzen

      • Sie können geldwerte Vorteile sicher erkennen und zuordnen.
      • Sie können unterschiedlichen Versteuerungsmöglichkeiten gegen einander abwägen und die wirtschaftlich günstigste auswählen.
      • Sie können die Abrechnung und Dokumentation bei der Besteuerung von Sachzuwendungen korrekt vornehmen.
      • Sie können alle legalen Möglichkeiten für die Gestaltung von geldwerten Vorteilen nutzen und sich gezielt und sicher auf Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen vorbereiten.
  •   Methoden

      Fachvorträge, Erfahrungsaustausch, Arbeit an Praxisfällen, praktische Übungen, intensiver Austausch, Handlungsempfehlungen
  •   Zielgruppe

      Mitarbeiter*innen aus Personalabteilung, sowohl Entgeltabrechnung als auch Administration; aber auch Mitarbeiter*innen aus der Finanzbuchhaltung
  •   Trainer*in

      Joachim Sukop

      Freiberuflicher Dozent

       

      Trainingsschwerpunkte

      • Alle relevanten Themen der Personalwirtschaft…
      • …insbesondere Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht

      Berufliche Erfahrungen

      • Leiter der Lohnbuchhaltung in diversen Firmen (Industrie und Dienstleistung)
      • Personalleiter in der Industrie
      • Seit 20 Jahren Seminare und Inhouseschulungen zu allen personalrelevanten Themen, wie z.B. Lohnsteuer, SV- und Arbeitsrecht, Personalführung

      Ausbildung und Qualifikationen

      • Ausbildung zum Industriekaufmann

       

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