Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) - BNW-Seminare.de

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen auch Mitarbeiter*innen ohne eine vollständige Ausbildung in der Elektrotechnik einfache, abgegrenzte und sich wiederholende Tätigkeiten eigenverantwortlich ausführen.

Ermöglichen Sie sich mehr Eigenständigkeit bei der Erledigung von bestimmten Tätigkeiten an elektrotechnischen Anlagen in den Bereichen Industrie, Service und Handwerk.

Ihre Ansprechpartner bei Inhouse-Anfragen

Frank-Oliver Rebhahn
Referent Firmenkunden
Telefon: 0541 58057-244

inhouse@bnw.de

Förderinformationen

weitere Informationen

Preise und Leistungen

weitere Informationen